1. Geltungsbereich

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferverträge zwischen der Repha GmbH und ihren Kunden.

Hierzu zählen:

  • Apotheken
  • Klinikapotheken
  • Versandapotheken
  • Pharmagroßhandel

Die AGB treten mit Zustandekommen des Vertrages in Kraft und gelten für die gesamte Geschäftsdauer.

2. Vertragsabschluss

2. Vertragsabschluss

2.1 Angebote

Alle unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen sind freibleibend und erfolgen ausschließlich im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen.

Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.

Der Käufer erkennt die Geschäftsbedingungen durch Erteilung des Auftrages und/oder die Entgegennahme der Lieferungen an.

Sie gelten auch für sämtliche künftige Geschäftsabschlüsse.

Anderslautende, abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn deren Einbeziehung wird von uns im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Ein Widerspruch gegen die AGB muss unverzüglich, ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Die Übersendung anderer Bedingungen durch den Käufer, formularmäßige Abwehrklauseln oder das Schweigen des Käufers auf diese AGB gelten nicht als Widerspruch.

Abweichende Erklärungen und Geschäftsbedingungen unserer Kunden verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen bei Vertragsschluss nicht ausdrücklich widersprochen haben.

Für den Inhalt abweichender Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.

2.2 Lieferbedingungen und Gefahrenübergang

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Lieferverträge kommen durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Auftragsausführung zustande.

Der von uns genannte Lieferzeitpunkt ist unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich ein fester Termin zugesichert wurde. Teillieferungen sind zulässig.

Die Auswahl des Versandweges, der Versandart und des Transportdienstleisters verbleibt im pflichtgemäßen Ermessen der Repha GmbH. 

Wird die Ware auf Wunsch des Käufers an diesen versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware spätestens mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

Die Zustellung an einem mit dem Zustelldienst vereinbarten Ablageort ist gemäß gültiger GDP-Richtlinien unzulässig, da die Aufsicht über die Lieferung durch den

Empfänger nicht durchgängig gewährleistet ist. Der Empfänger ist für die GDP- gerechte Annahme der Ware durch eine Person verantwortlich.

Für die Beachtung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften bei Lagerung, Weitertransport und Verwendung unserer Waren ist der Kunde ab der Übernahme der Waren verantwortlich.

Repha GmbH ist von der Verpflichtung der Lieferung befreit, wenn die Lieferung aufgrund höherer Gewalt unmöglich wird, z. B. bei Streik, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, behördlichen Anordnungen, Urheberrechtsfragen etc.

Liegen derartige Liefer- und Leistungsverzögerungen vor, sind wir berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Vertragsteiles ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 

Stehen Forderungen gegen den Käufer zur Zahlung aus, behält sich die Repha GmbH vor, die Belieferung bis zum vollständigen Ausgleich sämtlicher Rechnungen einschließlich Verzugszinsen einzustellen.

Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse eines Kunden nach Vertragsabschluss derart, dass die Erfüllung der Gegenleistung gefährdet ist, können wir noch ausstehende Lieferungen verweigern.

Werden vom Kunden keine Sicherheitsleistungen angeboten, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich

2.3  Bezugsberechtigung

Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er ggf. über eine für den Handel mit den bestellten Produkten erforderliche Erlaubnis verfügt. Auf Verlangen ist die Erlaubnis durch Übermittlung einer elektronischen oder schriftlichen Kopie an die Repha GmbH nachzuweisen. Aus gesetzlichen Gründen wird außerdem die Bezugsberechtigung im Turnus von drei Jahren erneut angefragt.

Wir erfüllen unsere Pflichten der Rücknahme nach §15 des Verpackungsgesetzes.

3. Preise

3. Preise

Es gelten die am Tag der Bestellung gültigen Preise gemäß unserer Preisliste oder aktueller Verkaufsunterlagen zuzüglich Mehrwertsteuer, sofern nicht etwas Anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

Mehrkosten in Form von Zustellgebühren und Zuschlägen bei Eil- und Expressgutsendungen sind vom Käufer zu tragen.

Die Bezugspreise, Zahlungsziele und Skonto sind in der jeweils gültigen Preisliste entsprechend gekennzeichnet.

Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

Bei Mängeln der Lieferung bleiben die Gegenrechte des Käufers gemäß den Regelungen dieser AGB unberührt.

Konditionen für öffentliche und Versand-Apotheken 

Die Preise verstehen sich inklusive Verpackungs-, Versand- und Frachtkosten ab einem Mindestbestellwert von 80,00 € nach Abzug der Rabatte.

Bei Lieferungen an Inselapotheken gilt ein Mindestbestellwert von 150 €. Unterhalb des Mindestbestellwertes werden 4,95 € Versandkosten berechnet.

Konditionen für den pharmazeutischen Großhandel

Die Preise verstehen sich inklusive Verpackungs-, Versand- und Frachtkosten ab einem Mindestbestellwert von 300,00 € nach Abzug der Rabatte. Unterhalb des Mindestbestellwertes werden 6,95 € Versandkosten berechnet.

4. Zahlungsbedingungen und SEPA-Lastschrift

4. Zahlungsbedingungen und SEPA-Lastschrift

4.1. Für die Zahlung sind Überweisung und SEPA-Lastschrift zulässig, sofern ein Lastschriftmandat erteilt wurde.

4.2. Die Rechnungsbeträge sind ab dem Rechnungsdatum nach spätestens 30 Tagen netto zu zahlen.

4.3. Bei Lastschrift oder Zahlungseingang innerhalb von 14 Tagen werden 2 % Skonto gewährt. Hiervon abweichende Skonti und Zahlungsziele sind der aktuellen Verkaufsaktion zu entnehmen, sofern anwendbar.

4.4  Bei Überschreitung der o. g. Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug, und Repha GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen sowie Mahngebühren in für den Einzelfall festzulegender Höhe gemäß den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen.

5. Gewährleistung und Reklamation

5. Gewährleistung und Reklamation

5.1 Prüfung des Wareneingangs - Transportschäden

Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden auf den Frachtpapieren durch den ausführenden Paketdienst bestätigen zu lassen.

Transportschäden werden durch die Repha GmbH übernommen. Sämtliche gelieferte Ware ist auf Vollständigkeit zu untersuchen.

Quantitative Abweichungen oder offensichtliche Mängel sind unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang der Ware bei uns schriftlich anzuzeigen, da andernfalls jede Versicherungsleistung entfällt; bei unterlassenen Anzeigen gilt die Ware als genehmigt.

Auf der Sendung wird sichtbar auf die Prüfpflicht hingewiesen.

5.2 Retouren und Reklamationen

Ordnungsgemäß gelieferte Ware wird weder zurückgenommen noch umgetauscht.

Für den Kunden speziell konfektionierte Ware, z. B. mit einem zusätzlichen EAN-Code oder vergleichbaren Individualleistungen ist von der Rücknahme ausgeschlossen.

Reklamationen von Bestellungen werden anerkannt, wenn bei einer Lieferung von Repha GmbH Mängel durch den Transport auftreten:

Reklamationen aufgrund anderer Ursachen sind individuell und innerhalb von drei Werktagen ab Empfang beim Vertrieb anzuzeigen und der Rückversand zu vereinbaren.

Wird Repha GmbH der Mangel innerhalb der drei Werktage nach Erhalt der Lieferung schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitgeteilt, kann die Ware retourniert werden.

Die Rücksendung erfolgt auf eigene Kosten an:

Repha GmbH Biologische Arzneimittel Retourenbearbeitung
Alt-Godshorn 87, 30855 Langenhagen 

Zur Zuordnung der retournierten Ware ist die Kopie des Lieferscheins und eine Vorgangsnummer vom Besteller zwingend notwendig und der Retoure beizulegen.

Erstattet werden 100% des Rechnungspreises abzüglich jeglicher Rabatte und Skonto zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung innerhalb einer Bearbeitungszeit von 14 Tagen.

5.3 Kundenreklamation

Handelt es sich um die Reklamation eines Apothekenkunden aufgrund eines möglichen Qualitätsmangels oder einer Unerwünschten Arzneimittelwirkung, kann diese telefonisch oder per E-Mail an pharmacovigilance@repha.de an Repha GmbH mitgeteilt werden. Die Rücksendung erfolgt nach Rücksprache mit dem Ansprechpartner bei Repha GmbH.

Erstattet werden 100% des Apothekeneinkaufspreises abzüglich jeglicher Rabatte zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung inkl. Porto bis maximal 5,00 € innerhalb einer Bearbeitungszeit von 14 Tagen.

Die Rücknahme von Waren nach der genannten Frist von 3 Werktagen, von unfreien Sendungen, durch Verweigerung der Annahme und aufgrund von Ablauf der Verwendbarkeit ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Bei Präparaten oder Packungsgrößen, die ohne behördliche Veranlassung von uns aus dem Handel genommen werden, besteht im Allgemeinen die Möglichkeit des Ausverkaufs.

Darüber hinaus verbleibende Restbestände nimmt Repha GmbH nach einem halben Jahr ab dem Zeitpunkt der Außervertriebnahme zurück.

6. Haftung

6. Haftung

Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Unsere Haftung auf Schadenersatz ist, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt jedoch nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung von Kardinalspflichten aus dem Vertrag sowie beim Ersatz von Verzugsschäden. Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Unbeschadet bleiben auch die Vorschriften nach dem Produkthaftungsgesetz und dem Arzneimittelgesetz.

7. Eigentumsvorbehalt

7. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen der Repha GmbH erfolgen an den Käufer unter Eigentumsvorbehalt. Die von der Repha GmbH gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch zukünftiger Forderungen gegen den Käufer aus der gesamten Geschäftsverbindung Eigentum der Repha GmbH.

Mit vollständigem Ausgleich des Kontos und sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung zugunsten der Repha GmbH entstandenen Forderungen gehen die bisherigen Eigentumsrechte uneingeschränkt auf den Käufer über.

Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung der von Repha GmbH unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware ist dem Käufer untersagt. Die Forderungen des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware gegenüber dem Drittkäufer gelten bis zu dessen Bezahlung als an Repha GmbH im Voraus abgetreten. Der Käufer ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware selbst einzuziehen. Der Käufer darf über solche Forderungen durch Abtretung an Dritte nicht verfügen. Auf unser berechtigtes Verlangen oder bei Zahlungsverzug ist der Käufer verpflichtet, der Repha GmbH den Namen des Drittkäufers bekanntzugeben. Pfändungen und jede andere Verletzung des Eigentums hat der Käufer unmittelbar schriftlich an Repha GmbH mitzuteilen.

Bei Nichtzahlung oder Nichteinhaltung der getroffenen Vereinbarung ist Repha GmbH weiterhin berechtigt, die Weiterveräußerung der unter

Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu untersagen oder die Übertragung des unmittelbaren Besitzes an Repha GmbH unter Kostenbelastung gegenüber dem Käufer zu fordern.

Für den Fall der Wiederinbesitznahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren erklärt der Käufer bereits jetzt seine Zustimmung zur Weiterveräußerung dieser Ware und Anrechnung des Verkaufserlöses auf Forderungen der Repha GmbH.

Der Kunde ist verpflichtet, die in unserem Eigentum stehende Ware gegen alle Lagerrisiken auf seine Kosten zu versichern. Ansprüche gegen eine Versicherung oder Ersatzansprüche wegen Verlust/Beschädigung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind an uns abzutreten.

8. Verwendung von personenbezogenen Daten

8. Verwendung von personenbezogenen Daten

Soweit Repha GmbH personenbezogene Daten, z. B. von Ansprechpartner der Kunden erfasst, werden diese ausschließlich für die Zwecke der Vertragsabwicklung des jeweiligen Lieferverhältnisses erhoben und verwendet.

Der Umgang mit Daten erfolgt gemäß den gültigen europäischen und nationalen Datenschutzbestimmungen.

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

9. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie die genannten Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Andere nationale Rechte oder internationale Kaufrechte werden ausgeschlossen.

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Langenhagen.

Gerichtsstand für alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten ist Hannover, sofern der  Kunde Kaufmann ist oder juristische Person des öffentlichen Rechts.

Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i. S. v. § 14 BGB ist. Wir sind jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

10. Änderung

10. Änderung

Wir sind berechtigt, diese AGB für die Zukunft zu ändern. Änderungen werden wir dem Kunden schriftlich mitteilen. Sofern der Kunde den Änderungen nicht binnen zwei Wochen ab Zugang der Mitteilung widerspricht, gelten diese als vereinbart.

11. Schlussbestimmung

11. Schlussbestimmung

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder der einzelvertraglich vereinbarten Vertragsbedingungen unwirksam, so werden dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Vertrag nicht berührt. In diesem Fall sind die Vertragspartner verpflichtet, den Vertrag durch eine wirksame Klausel zu ergänzen, die dem Vertrag Gewollten am nächsten kommt.

Repha GmbH, Biologische Arzneimittel

Alt-Godshorn 87, D-30855 Langenhagen
Postfach 11 80, D-30832 Langenhagen

Telefon: (05 11) 7 86 10-0
Telefax: (05 11) 7 86 11-99